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Feststellanlagen

Feststellanlagen können im Notfall Leben retten!

In Feststellanlagen ist ein elektrotechnischer Magnet eingebaut, mithilfe dessen die Tür festgestellt werden kann. Ein integrierter Rauchschalter führt dann zur automatischen Auslösung und die Tür schließt im Brandfall automatisch. Feststellanlagen sind brandschutztechnisch zugelassen und werden oberhalb der Brandschutztür (Feuerschutztür, Rauchschutztür) montiert. Einige Systeme sind mit Akkus ausgestattet, für den Fall, dass die 230-V-Versorgungsspannung wegfällt. Ein Ausfall der Netzspannung – und ggf. der Akkuspannung – muss zum Schließen des Rauch- bzw. Feuerschutzabschlusses führen.

Eine Ansteuerung durch Brandmeldeanlagen ist möglich. Die Aufschaltung auf eine Brandmeldeanlage ist gestattet, jedoch keine Weiterleitung des Signals von der Feststellanlage an die Feuerwehr.

Feststellanlagen sind eigenständige Systeme und müssen über eigene Branderkennungselemente (Rauchmelder oder Wärmemelder) verfügen. Dies gilt auch, wenn sie von einer Brandmeldeanlage angesteuert werden.

Feststellanlagen funktionieren nur im Zusammenspiel mehrerer ineinandergreifender Komponenten:

  • Energieversorgung
  • Feststelleinrichtung: Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung
  • Branderkennungselement Brandmelder, z. B. ein optischer Rauchmelder
  • Min. ein Handauslöser zum manuellen Schließen. Auf diesen kann nur verzichtet werden, wenn die die Feststellung durch leichten Druck auf die Brandschutztür gelöst werden kann.

Als Betreiber von Feststellanlagen sind Sie verpflichtet, deren Funktionsfähigkeit alle drei Monate zu überprüfen. Es können jedoch auch kürzere Fristen in dem Zulassungsbescheid Ihrer Feststellanlage vorgegeben sein. Eine jährliche Wartung ist gesetzlich vorgeschrieben.