Als Kraftbetätigte Türen und Tore werden Raumabschlüsse bezeichnet, die automatisch mithilfe eines Motors bedient werden können. Das können u. a. Rolltore, Schiebetüren oder auch Drehflügeltüren sein. Man findet sie z. B. in Produktions- und Lagerhallen oder in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude.
Wartung und Prüfung im Bereich Industrie und öffentliche Gebäude
Da von solchen automatisch betriebenen Türen und Toren bei nicht ordnungsgemäßer Funktion eine Gefahr für die Sicherheit von Personen ausgehen kann, ist die Wartung und Prüfung im Bereich Industrie und öffentliche Gebäude durch die Richtlinien der UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschriften) und ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) geregelt.
Die UVV und die ASR A1.7. schreiben verschiedene Maßnahmen zum Schutz gegen Personen- und Sachschäden und den Erhalt der Funktionalität vor. Diese sind z. B. die Prüfung und Wartung der Türen und Tore vor Inbetriebnahme, nach größeren Änderungen sowie jährlich, also alle 12 Monate. Kürzere Intervalle sind notwendig, wenn besondere Umgebungsbedingungen diese erforderlich machen. Der regelmäßige Gebrauch von Tür und Tor führt zu einem Verschleiß und wird zu einem Sicherheitsrisiko. Durch die regelmäßige, sachkundige Wartung von kraftbetätigten Türen und Tore stellen Sie sicher, dass von den Anlagen keine Gefahr für Personen ausgeht. Dies ist auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit immens wichtig.
Für kraftbetätigte Türen und Tore geltenden sicherheitstechnische Anforderungen der DIN 18650 sowie der ASR A1.7. Die Prüfung darf ausschließlich durch Sachkundige erfolgen, welche über eine entsprechende fachliche Ausbildung verfügen und aufgrund dieser sowie seiner beruflichen Erfahrung in der Lage ist, die Funktionsfähigkeit und den ordnungsgemäßen, arbeitssicheren Zustand dieser Türen und Tore zu beurteilen.
Bei der Prüfung untersuchen wir sorgfältig auf Funktionsfähigkeit und Funktionssicherheit. Geprüft werden dabei alle Teile der Anlage. Neben den Türen/Toren selbst werden Rahmen, Steuerelemente, Antriebe und die Schutzeinrichtungen geprüft. Insbesondere werden die Türen und Tore auf mögliche Gefahrenquellen untersucht. Der zeitliche Kraftverlauf an den Schließkanten wird überprüft und das Vorhandensein aller notwendigen Dokumente, wie Betriebsanleitung und technische Dokumentation.
Alle von uns durchgeführten Arbeiten im Rahmen der Wartung werden dokumentiert, sodass Sie jederzeit belegen können, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind. Wir übernehmen die Prüfung gemäß ASR 1.7 –Kommen Sie Ihrer Prüfpflicht nach und lassen Sie Ihre kraftbetätigten Türen und Tore regelmäßig prüfen!
Bei der Wartung von Türen/Toren führen wir eine Bestandsaufnahme durch. Die Türen/Tore werden gelistet, alle Funktionen geprüft und auf beschädigte Teile kontrolliert. Eventuell vorhandene kleinere Schäden und Defekte können frühzeitig erkannt werden und verhindern somit größere Schäden, welche unnötige Reparaturkosten oder Neuanschaffungen verhindert. Die Lebensdauer kann durch das Schmieren, Ölen, Reinigen und Nachstellen bei der Wartung Ihrer Einrichtungen verlängert werden, dies führt natürlich ebenfalls zu einer Kostenreduzierung. Mit der jährlich durchgeführten Prüfung und Wartung Ihrer Anlagen kommen sie Ihrer Betreiberpflicht nach und haben durch Vorlage der für Sie erstellten Prüf- und Wartungsprotokolle einen Nachweis.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Folgende Aufgaben führen wir bei der Wartung durch:
Neben der Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore bieten wir weitere Leistungen aus dem Bereichen Brandschutz an. Wie der Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern auch Brandschutztüren, Feststellanlagen, Natürliche und Maschinelle Rauchabzugsanlagen sowie weitere Brandschutzeinrichtungen.