Es ist wichtig bereits unmittelbar nach der Brandentstehung geeignete Mittel einzusetzen, die der Brandausbreitung entgegenwirken und bis zum Eintreffen der Feuerwehr eine unkontrollierte Flammenwanderung verhindern können. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet geeignete Brandschutzmaßnahmen in seinen Betrieben und Arbeitsstätten zu treffen. Abhängig von der Größe und der Art des Betriebes kann dazu auch die Installation von Wandhydranten notwendig sein. Bei Wandhydranten handelt es sich um ortsfeste Wasserentnahmestellen, die der Brandbekämpfung durch den Laien oder der Feuerwehr dienen. Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten und auch im Brandfall das Feuer schnell und wirksam bekämpfen zu können, müssen Wandhydranten in regelmäßigen Abständen überprüft und gewartet werden sowie frei und leicht zugänglich sein.

Wandhydranten oder Löschleitungen „nass“ werden in zwei verschiedene Kategorien unterteilt – Typ S zur Selbsthilfe durch ungeschultes Personal und Typ F zur Selbsthilfe aber auch zur Verwendung durch die Feuerwehr. Löschwasserleitungen „nass“ mit direkter Verbindung zum Trinkwassernetz dürfen nicht ohne sichere Abtrennung zum Trinkwassernetz betrieben werden.

Löschleitung „nass/trocken“ hingegen werden innerhalb von 60 Sekunden mit Löschwasser gefüllt, nachdem am Wandhydrant ein elektrischer Kontakt ausgelöst wurde. Das Löschwasser wird bis dahin in einer Füll- und Entleerungsstation (FES) bereitgehalten, sodass eine Trennung zum Trinkwassernetzt vorhanden ist. Das System wird unter anderem in frostgefährdete Bereiche eingesetzt. Die DIN 14461 und 14462 legen unter anderem den Einbau, Betrieb und Instandhaltungen von Steigleitungen und Wandhydrantenanlagen fest.

Gerne bieten wir Ihnen eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung durch unsere geschulten Servicetechniker in Berlin und Brandenburg an.

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ANFORDERUNGEN AN WANDHYDRANTEN

Bei der Anbringung von Wandhydranten müssen sowohl die Trinkwasserverordnung als auch die brandschutztechnischen Vorgaben beachtet werden. Nach DIN 14461-1 sind sie nur für die Brandklasse A (Brände fester Stoffe) zugelassen, sofern ihnen keine geeigneten Schaummittelzusätze beigemischt werden.

Die Türen des Wandhydrantenschrankes müssen sich um 180° öffnen lassen. Die Schlauchhaspel darf hieran auch nicht befestigt werden und der Schlauch muss immer von oben abzurollen sein. Rohrleitungen zum Ventil dürfen nicht durch den Innenraum des Wandhydranten geführt werden.

Je nach Gebäudetyp werden Typ F-Wandhydranten für eine Wasserleistung von 3 x 100l/min bei 0,30 MPh oder 3 x 200l/min bei 0,45 MPh (Hochhäuser) ausgelegt. Der maximale Fließdruck von 0,8 MPa und 1,2 MPa als maximaler Ruhedruck ist hierbei zu beachten. Die geforderte Wassermenge bei dem Wandhydrant Typ S beträgt 24 l/min bei einem Fließdruck von 0,2MPh. Schlauchanschlussventile müssen in einer Höhe von 1.400 +/- 200 mm über dem Fertigfußboden installiert werden und der Endanstrich in Rot (RAL3000) ausgeführt sein. Eine an der Innenseite angebrachte Bedienungsanleitung und an der Außenseite entsprechenden Beschilderung nach ASR A1.3/F002, DIN EN ISO 7010/F002 ist erforderlich.

 

LW Brandschutzservice Berlin Brandenburg

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WARTUNG VON WANDHYDRANTEN

Wandhydranten müssen spätestens alle 12 Monate von einem Sachkundigen überprüft werden.

Bei der Überprüfung von Löschwasseranlagen „nass“ wird die Wartung und Instandhaltung auf Grundlage der DIN 14462-6, der DIN EN 671-3, den Herstellervorgaben, sowie den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Ein Prüfaufkleber wird nach Abschluss der Wartung gut sichtbar an der Außenseite der Tür angebracht.

Inhalt unserer Überprüfung sind u. a. die nachfolgend aufgeführten Punkte:

Wandhydranten gemäß DIN EN 671-3 und DIN 14462

  • Sichtkontrolle der Gesamtanlage auf offensichtliche Mängel
  • Überprüfung der Zugänglichkeit
  • Wandhydrant ist in der richtigen Höhe ein- bzw. angebaut (1400 ± 200 mm) und hat eine korrekte Beschilderung (inkl. Haspel)
  • Sichtkontrolle auf Vollständigkeit und Beschädigungen sowie Leichtgängigkeit der Türen
  • Bedienungsanleitung auf Vollständigkeit und Lesbarkeit prüfen
  • Tragarme und Befestigungen zur Halterung auf Festigkeit prüfen
  • Schlauch vollständig von Haspel abrollen und mit vorhandenem Betriebsdruck beaufschlagen
  • Schlauchanschlussventil auf Gängigkeit prüfen
  • Prüfung der Wasserdurchflussmenge
  • Kontrolle des Wasserdruckes (Gebrauchsdruckprüfung)
  • Prüfung des Schlauches auf Verformungen, Risse oder Verschleiß sowie auf die richtige Länge (in der Regel 30 m); bei Anzeichen von Beschädigung mit maximalem Betriebsdruck beaufschlagen
  • Prüfung der Schlauchanschlüsse, der Schlaucheinbände und der Schlauchschellen auf korrekte Befestigung
  • Schlauchhaspel auf Beweglichkeit in beide Richtungen und Kontrolle der Schwenkbarkeit prüfen
  • Schlauch sauber wieder aufrollen
  • Kontrolle des Stahlrohrtyps
  • Anbringung eines Instandhaltungsnachweises und Anfertigung eines Prüfprotokolls

5-jährige Inspektion der Druckschläuche
(Flachschläuche und formstabile Schläuche) in Anlehnung an die DIN EN 671-3

  • Kontrolle auf Unversehrtheit
  • Schlaucheinband und Kupplungsdichtungen prüfen
  • Beaufschlagung mit dem höchstzulässigen Betriebsdruck von 1,2 MPa
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

KATEGORIEN DER WANDHYDRANTEN (TYP F UND TYP S)

Wandhydranten Typ F (F = Einsatz auch durch Feuerwehr)

Wandhydranten Typ F sind sowohl zur Selbsthilfe sowie zum Einsatz der Feuerwehr konzipiert. In dieser Ausführung besteht der Schlauch entweder aus formstabilem Material (min. 1“=Schlauchnennweite von 25 mm) oder aus einem vollsynthetischen C-42-Druckschlauch, wobei die faltbaren bzw. nicht formstabilen Wandhydrantenschläuche kaum noch zulässig sind, da sie ausschließlich von geschultem Personal oder der Feuerwehr benutzt werden dürfen. Das Schlauchanschlussventil mit einem Nenndurchmesser von 2“ muss eine C-Kupplung aufweisen, sodass die Feuerwehr den Schlauch bei Bedarf abkuppeln kann, um ihre eigenen geeigneten Feuerwehrschläuche zu verwenden.

Der Fließdruck muss bei Typ F-Wandhydranten an der ungünstigsten Stelle mindestens 0,3 MPa bei einer Durchflussmenge von 100 l/Min. betragen und einem Ruhedruck von nicht mehr als 1,2MPh aufweisen.

Wandhydranten vom Typ F dürfen nicht direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen werden.

Wandhydranten Typ S (S = Selbsthilfe)

Der Typ S ist ein reiner Selbsthilfe-Wandhydrant, der nicht zur Löschwasserversorgung durch die Feuerwehr geeignet ist. Mit einem DVGW-zugelassenen Schlauchanschlussventil kann der Hydrant Typ S direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen werden. Die Zuleitung muss so dimensioniert sein, dass an den Wandhydranten vom Typ S, bei gleichzeitiger Löschwasserentnahme an zwei Stellen von jeweils 24l/min, noch ein Fließdruck von 0,20 MPh besteht. Der Ruhedruck darf allerdings nicht 0,80 MPh übersteigen. Ausgestattet sind Typ S-Wandhydranten mit einer wasserführenden Schlauchhaspel mit formstabilem Gummiwasserschlauch und einem Schlauchanschlussventil mit integriertem Rückflussverhinderer sowie einem Be- und Entlüfter. Nach DIN 14461-1 sind sie nur für die Brandklasse A (Brände fester Stoffe) zugelassen. Eine Beimischung von Schaummitteln ist nicht zulässig, sobald der Wandhydrant Typ S ans Trinkwassernetz angeschlossen ist.