Rauchmelder erkennen Rauch und schlagen rechtzeitig Alarm. Dies ist besonders nachts wichtig, denn wenn wir schlafen, riechen wir nichts. Bereits wenige Atemzüge der oft sehr giftigen Dämpfe können zum Ersticken führen. Rauch ist schnell. Giftige Dämpfe, welche durch die vielen Kunststoffe in Haushalten entstehen, können sich innerhalb kürzester Zeit ausbreiten. Normalerweise bleiben nur 2 bis 4 Minuten, um zu entkommen. Rauch erschwert das Atmen und ist dunkel, sodass man die Orientierung verliert, selbst im eigenen Haus. Rauchmelder verschaffen im Brandfall kostbare Zeit, um sich und die Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Rauchmelder retten Leben.
In Bundesländern, in denen der Einbau von Rauchmeldern vorgeschrieben ist, besteht eine Pflicht. Im Brandfall alarmieren Rauchmelder rechtzeitig. Auch schlafende Personen werden durch den lauten Alarm geweckt. Rauchmelder sollten unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen in jedem Fall installiert werden. Besteht eine Pflicht, so ist diese verbindlich. Sollte man dieser Verpflichtung nicht nachkommen, handelt man rechtswidrig.
Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 und den Landesbauverordnungen der Länder mit Rauchwarnmelderpflicht, sollten alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Gästezimmer und Flure (und andere Räume), die als Fluchtwege dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Achtung! In Berlin und Brandenburg gehören Rauchmelder auch in Wohn- und Arbeitszimmer. Bedenken Sie auch, dass man auf der Couch vor dem Fernseher bei brennender Kerze schnell mal einschläft – deshalb sollte auch hier ein Melder installiert werden. Empfohlen ist eine Montage in allen Wohnräumen außer Küche und Bad, damit Sie rechtzeitig alarmiert werden.
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Laut DIN 14676 werden allgemein genutzte Räume wie Keller, Abstellräume und Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern keiner Wohnung direkt zugeordnet und deshalb ist die Installation von Rauchmeldern hier nicht zwingend erforderlich. Es sollte sichergestellt sein, dass sich im Treppenaufgang keine Brandlast befindet. Fahrräder, Kinderwagen, Schuhschränke etc. gehören nicht hierher. Hierfür ist der Eigentümer verantwortlich.
Nur regelmäßig gewartete Rauchmelder reduzieren Fehlalarme und können für Sicherheit sorgen. Die Landesbauordnungen (LBOs) der einzelnen Bundesländer regeln, dass für die Installation der Rauchmelder der Eigentümer zuständig ist. Es ist ebenfalls festgelegt, wer für die Wartung verantwortlich ist. In den Bundesländern mit Rauchmelderpflicht, ist eine jährliche Wartung vorgeschrieben. Die Bedienungsanleitung des Herstellers sollte auch beachtet werden –diese regelt, wie oft was zu tun ist. Es ist sinnvoll, einen zertifizierten Fachbetrieb mit der Installation und Wartung von Rauchmeldern zu beauftragen. Die geprüfte Fachkraft erstellt ein Protokoll als Nachweis, dass der gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen wurde. Im Schadensfall kann der Eigentümer problemlos eine entsprechende Dokumentation vorlegen.
Nach DIN 14676 sind mindestens folgende Tätigkeiten auszuführen: